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Schloss Schauensee

Wollten Sie schon immer einmal einen besonderen Anlass in einem speziellen Rahmen feiern? Dann feiern Sie Ihren schönsten Tag im Schloss Schauensee. Das Schloss Schauensee ist von Montag bis Sonntag geöffnet und bietet stimmungsvolle Atmosphäre für Hochzeits-, Familienfeste, Geschäftsanlässe, Apéros und Ziviltrauungen bei traumhafter Aussicht auf Kriens und Luzern.

Alle Infos zum Schloss Schauensee finden Sie auf der Schloss-Website: schloss-schauensee.ch

Objektdetails

  • Die maximale Belegung ist auf 50 Personen beschränkt.
  • Das Schloss ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar (Bus Nr. 15 ab Kriens Busschleife bis Haltestelle Pilatus Bahnen – danach Gehweg ca. 10 Minuten). Es stehen insgesamt ca. 40 Parkplätze zur Verfügung. Weitere Parkplätze befinden sich bei der Talstation der Pilatus-Bahnen.
  • Das Schloss ist nicht rollstuhlgängig.
  • Das ganze Schloss ist rauchfrei.
  • Termine für Ziviltrauungen (Montag bis Freitag) sind vorgängig mit dem Zivilstandsamt Kriens zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass von November 2023 bis und mit Juni 2024 der Schlosspark umgestaltet wird. Dementsprechend sind  in dieser Zeit der Schlossgarten sowie auch Teile des Parkplatzes nicht oder nur mit Einschränkungen (Baumaterialien und Baufahrzeuge) nutzbar. Dies hat zur Folge, dass die Benützung des Schlossgartens für sämtliche Anlässe während dieser Zeit gesperrt bleibt und keine Vermietungen möglich sind.

Erläuterung zum Tarif

Der Tarif für Ortsansässige kann nur beansprucht werden, wenn die in der Stadt wohnhafte Person eine Familienfeier oder einen anderen persönlichen Anlass durchführt.

SUISA-Gebühren
Wird Musik im öffentlichen Rahmen genutzt, ist eine Lizenz der SUISA erforderlich. Unter öffentliche Veranstaltungen fallen sämtliche Veranstaltungen die ausserhalb des Freundes- oder Verwandtenkreises stattfinden. Unter suisa@suisa.ch kann eine öffentliche Veranstaltung angemeldet und die entsprechende Lizenz angefordert werden.

Bedingung für einen Reservationsabschluss sind die Gebührenverordnung sowie die Benützungsverordnung. Sie gelten als integrierende Bestandteile einer Bestätigung und sind somit beim Reservationsvorgang zu akzeptieren.

Gebührenverordnung
Benützungsverordnung