Steuern bezahlen
Wir empfehlen Ihnen, die Bezahlung der Steuerrechnung in Ihre jährliche Finanzplanung miteinzubeziehen. Wir bieten Ihnen verschiedene Hilfestellungen an:
Vorauszahlungen
Für die Vorauszahlung von Steuerbeträgen stellen wir Ihnen mit der Steuererklärung (ca. Mitte Februar) einen Einzahlungsschein zu. Damit können Sie eine einmalige Zahlung oder einen Dauerauftrag erfassen.
Beachten Sie die Informationen zur korrekten Online-Zahlung.
Akonto-Rechnung
Die Akonto-Rechnung soll Ihnen erleichtern, den zu erwartenden Steuerbetrag für das laufende Jahr einzuschätzen.
Fälligkeitsanzeige
Die Fälligkeitsanzeige zeigt an, welcher Steuerbetrag für das laufende Jahr bei Ihnen noch offen ist und berücksichtigt dabei bereits geleistete Zahlungen. Sie wird nicht mehr automatisch verschickt. Sie können mit dem untenstehenden Online-Formular aber diese Fälligkeitsanzeige gerne bei uns bestellen.
Ratenzahlungen
Wenn Sie eine individuelle Festlegung der Steuerzahlung wünschen (etwa in Form von Ratenzahlungen), können Sie dies gerne mit unseren Mitarbeitenden der Steuerinkassostelle besprechen. Nehmen Sie hier Kontakt auf:
T. +41 41 329 63 31
inkasso@kriens.ch
Um die Höhe der Ratenzahlungen bestimmen zu können, halten Sie folgende Angaben bereit:
- Aktuelles Einkommen (bei Ehepaaren oder Konkubinatspaaren von beiden Personen)
- Mietkosten
- Krankenkassenprämien
- Alimentenzahlungen
- Weitere für Sie relevante finanzielle Angelegenheiten (Kleinkreditzahlungen, Weiterbildungen etc.)
Beachten Sie auch:
Korrekte Online-Zahlungen
Wir stellen immer wieder fest, dass Zahlungen über Online-Kanäle mit einem unvollständigen Bestimmungszweck erfolgen. Mitunter häufigste Untersache sind falsche oder veraltete Referenznummern – etwa solche von früheren Zahlungen.
Weil diese Referenznummer individuell ist und mit jedem Jahr wechselt, kann sie nicht einfach aus früheren Jahren übernommen werden.
Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie für Ihre Zahlungen von Steuer(teil)beträgen jeweils die aktuell gültige Referenznummer nutzen. Sie ist auf der Steuerrechnung vermerkt. In der jeweiligen Referenznummer sind alle nötigen Angaben enthalten, um Ihre Zahlung mit der richtigen Rechnung zu verbuchen.
Überprüfen Sie also insbesondere auch bei Online-Zahlungen und Daueraufträgen, dass Sie die aktuelle Referenznummer verwenden. Sie ersparen sich selbst und uns damit grossen administrativen Aufwand.
Wir stellen Ihnen gerne kostenlos Einzahlungsscheine mit der korrekten Referenznummer zu. Oder aber wir liefern Ihnen die gültige Referenznummer, wenn Sie diese nicht mehr zur Hand haben.
Nutzen Sie das nachstehende Online-Formular.
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Online-Formular für Steuerangaben