Steuern und Fristen
Die wichtigsten Fristen zum Thema Steuern
Steuererklärung einreichen
Februar
Versand der Steuererklärung
31. März
Frist zur Einreichung der Steuererklärung für «Unselbständig Erwerbende»
Fristerstreckungen über den 31. August hinaus sowie Fristerstreckungen für Steuererklärungen, für welche die 2. Mahnung bereits versandt worden ist, können nicht über das Internet beantragt werden.
Bei Steuerkundinnen und Steuerkunden mit Steuererklärungsversand direkt an den Vertreter erstreckt sich die Eingabefrist automatisch auf Ende August.
31. August
Frist zur Einreichung der Steuererklärung für «Selbständig Erwerbende»
Fristerstreckungen über den 30. November und Fristerstreckungen für Steuererklärungen, für welche die 2. Mahnung bereits versandt worden ist, können nicht über das Internet beantragt werden.
31. August
Frist zur Einreichung der Steuererklärung für «Beschränkt steuerpflichtige Personen»
In der Regel ist es ausreichend, dem Steueramt eine Kopie der ausgefüllten Steuererklärung des Wohnsitzkantons zuzustellen.
Fristerstreckung beantragen
Ist es Ihnen nicht möglich, die Steuererklärung termingerecht einzureichen, so können Sie eine Fristerstreckung beantragen. Nehmen Sie diese frühzeitig auf der Homepage der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern mit diesem Online-Formular vor.
Zahlungstermine
Mai / Juni: Akontorechnung
Die Akontorechnung des laufenden Jahres ist bis spätestens am 31. Dezember zu bezahlen. Sie basiert auf den aktuellsten, uns vorliegenden Angaben zu Einkommen, Abzugsmöglichkeiten und Vermögen.
30 Tage nach Schlussrechnung
Die Schlussrechnung (definitive Rechnung) stellen wir Ihnen im Folgejahr zu, nachdem wir Ihre Steuererklärung erhalten und verarbeitet haben. Ein allfälliger Restbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
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