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Teilungsbehörde

Teilungsbehörde

Die Teilungsbehörde erledigt Aufgaben im Auftrag des Bundes, des Kantons und der Stadt Kriens.

Insbesondere ist die Teilungsbehörde zuständig für:

  • Inventarisierung der Erbschaft (inkl. öffentliches Inventar)
  • Eröffnung von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen
  • Ausstellung der Erbenbescheinigung
  • Entgegennahme der Erklärung der Erbschaftsausschlagung
  • Aufsicht über die Willensvollstrecker, Erbschaftsverwalter und amtlichen Erbenvertreter
  • Mitwirkung bei der Erbteilung
  • Depotstelle für Testamente, Ehe- und Erbverträge
  • Veranlagung der Erbschaftssteuern für Kanton und Gemeinde

Der Stadtrat Kriens hat die Kompetenzen der Teilungsbehörde an die Ressortleitung Nachlass/Sondersteuern delegiert. Das Ressort Nachlass/Sondersteuern ist zuständig für die Abwicklung des Nachlasses, wenn die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz in der Stadt Kriens hatte. Die Dienstleistungen sind gebührenpflichtig.

Adresse

Teilungsbehörde
c/o Stadtverwaltung Kriens
Stadtkanzlei
Postfach
TG6011 Kriens
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Kontakt

Tel. +41 41 329 63 98

Personen

Name Funktion Dienstleistungen Kontaktdetails
Kaufmann-Wolf Christine Präsidentin
Tel. +41 41 329 64 60
Riedweg Sarah Schreiberin
Tel. +41 41 329 63 83