Teilungsbehörde
Teilungsbehörde
Die Teilungsbehörde erledigt Aufgaben im Auftrag des Bundes, des Kantons und der Stadt Kriens.
Insbesondere ist die Teilungsbehörde zuständig für:
- Inventarisierung der Erbschaft (inkl. öffentliches Inventar)
- Eröffnung von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen
- Ausstellung der Erbenbescheinigung
- Entgegennahme der Erklärung der Erbschaftsausschlagung
- Aufsicht über die Willensvollstrecker, Erbschaftsverwalter und amtlichen Erbenvertreter
- Mitwirkung bei der Erbteilung
- Depotstelle für Testamente, Ehe- und Erbverträge
- Veranlagung der Erbschaftssteuern für Kanton und Gemeinde
Der Stadtrat Kriens hat die Kompetenzen der Teilungsbehörde an die Ressortleitung Nachlass/Sondersteuern delegiert. Das Ressort Nachlass/Sondersteuern ist zuständig für die Abwicklung des Nachlasses, wenn die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz in der Stadt Kriens hatte. Die Dienstleistungen sind gebührenpflichtig.
Adresse
Teilungsbehörde
c/o Stadtverwaltung Kriens
Stadtkanzlei
Postfach
TG6011 Kriens
Google Maps
Personen
Name | Funktion | Dienstleistungen | Kontaktdetails |
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Kaufmann-Wolf Christine | Präsidentin |
Tel. +41 41 329 64 60
E-Mail |
|
Riedweg Sarah | Schreiberin |
Tel. +41 41 329 63 83
E-Mail |