Wirtschaftsbewilligungen und Einzelanlässe
Die Kantonspolizei Luzern, Gastgewerbe und Gewerbepolizei,
- vollzieht erstinstanzlich das Gesetz über das Gastgewerbe, den Handel mit alkoholischen Getränken und die Fasnacht;
- erteilt Bewilligungen für gastgewerbliche Betriebe, Getränkeverkaufsstellen, Gelegenheitswirtschaften (Einzelanlässe), Tanz- und Tanzdarbietungsbetriebe sowie für dauernde Ausnahmen von der Schliessungszeit;
- übt die Aufsicht aus über die räumlich-technischen Anforderungen der gastgewerblichen Betriebe und erledigt die Administration für die Wirteprüfungen.
Kontaktadresse:
Luzerner Polizei
Gastgewerbe und Gewerbepolizei
Halwilerweg 5
Postfach
6002 Luzern
Telefon: 041 248 84 84
Email: ggp@lu.ch
Für Einzelanlässe in Kriens ist die Zusatzbewilligung (Luegsch) mind. 3 Wochen vor der Veranstaltung bei der Stadt einzuholen.
Formulare und Merkblätter für Einzelanlässe
Luegschformular - Zusatzbewilligung für Einzelanlässe in Kriens