Geisslechlöpfe in Kriens
Das «Geisslechlöpfen» (St. Niklausklöpfen) gehört zu den ältesten Krienser Bräuchen. Wie die Fasnacht stammt auch dieser Brauch aus der alten vorchristlichen Zeit, als man die bösen Geister, die Dämonen und vor allem die Wintergeister mit dem Peitschenknall vertreiben wollte. Seit der Christianisierung unserer Gegend gab man dieser heidnischen Sitte einen christlichen Inhalt: Ankündigung des Samichlaus.
Weitere Infos zum Brauch bei der Gallizunft
Was in den Ohren vieler Krienserinnen und Krienser wie Musik tönt, erfreut nicht alle. Denn es bestehen auch Gefahren beim Chlöpfen in der herbstlichen Dämmerung auf den Strassen. Das «Geisslechlöpfe» wird deshalb in einem Reglement klar geregelt.
Die Eltern werden gebeten, ihre "chlöpffreudigen" Kinder auf die Bestimmungen aufmerksam zu machen. Gleichzeitig bitten wir die Bevölkerung, diesem alten Brauch Nachsicht und Wohlwollen entgegenzubringen.
Örtliche und zeitliche Beschränkungen
Das Geisslechlöpfe ist jeweils vom 3. November bis 8. Dezember offiziell erlaubt.
Nicht erlaubt ist das Klöpfen:
- generell auf verkehrsreichen Strassen und Plätzen
- über die Mittagszeit von 12.00 bis 13.00 Uhr
- werktags von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 14.00 Uhr.
Auf den erlaubten Strassen sind Fahrzeuge und Fussgänger durchzulassen.