Sportpreis
In der Stadt Kriens gehört es zur Tradition, jedes Jahr Sportlerinnen und Sportler für besondere Leistungen zu ehren.
In die nähere Auswahl für eine Ehrung kommt, wer
- in Kriens wohnt oder für einen Krienser Sportverein lizenziert oder gestartet ist
- mindestens 16 Jahre alt ist
- eine bedeutende Leistung an internationalen Anlässen, eine Medaille in der Eliteklasse an Schweizermeisterschaften (Team oder Einzel) oder eine gleichwertige Leistung erzielt hat, wobei die Bedeutung der Sportart mitberücksichtigt wird. Für erfolgreiche Teilnahmen an Anlässen, welche nur alle drei oder vier Jahre stattfinden (Eidg. Schwingfest, Turnfest, usw.), können die Anforderungen bezüglich Alter und Leistungen reduziert werden.
- Bei besonderen Leistungen ist eine mehrmalige Ehrung möglich.
Wahl-Ablauf
Die Vereine können ihre Sportlerinnen und Sportler, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, jeweils bis am 20. November des Jahres der Sportkommission melden. Diese sichtet die Nominationen und stellt einen Antrag an den Stadtrat. Abschliessend gewählt werden zu ehrende Sportlerinnen und Sportler durch den Stadtrat von Kriens. Die Ehrung findet einmal jährlich statt.