Prämienverbilligung
Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Luzern haben Personen und Familien, die am 1. Januar des Jahres im Kanton Luzern steuerrechtlichen Wohnsitz haben und bei einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung angeschlossen sind. Zudem muss die Krankenkassenprämie höher sein als ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens.
Die Anmeldung ist bis spätestens 31. Oktober direkt bei der Ausgleichskasse Luzern, Postfach, 6000 Luzern 15, einzureichen. Wird die Anmeldung nach dem 31. Oktober eingereicht, besteht ein Anspruch erst ab dem Folgemonat der Einreichung. Pro Anmeldung werden alle berechtigten Familienangehörigen im selben Haushalt lebend (Ehepartner, Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung) automatisch von der Ausgleichskasse Luzern für die Berechnung ermittelt. Eine eigene Anmeldung können junge Erwachsene einreichen, die am 01.01.nicht in Ausbildung sind oder am 01.01. in Ausbildung sind und einen eigenen steuerrechtlichen Wohnsitz haben.
Bei einer Trennung eines Ehepaares muss zwingend jeder der beiden Ehegatten eine Anmeldung einreichen.
Anmeldung mit dem Online-Formular
Oder persönlich bei der AHV-Zweigstelle beantragen
Die Auszahlung erfolgt ausnahmslos direkt an die Krankenpflegeversicherung. Diese stellt reduzierte Prämienrechnungen aus. Ist die Prämienverbilligung höher als die tatsächlich geschuldete Krankenkassenprämie, wird nur die effektive Prämie verbilligt.
Für die Berechnung ist die letzte rechtskräftige Steuerveranlagung, nicht mehr als 4 Jahre zurückliegend, massgebend. Die Ausgleichskasse Luzern ermittelt aus dieser Steuerveranlagung das massgebende Einkommen. Das massgebende Einkommen wird aus dem Nettoeinkommen und 10 % des Reinvermögens sowie allfälliger Auf- und Abrechnungen ermittelt. Bei einer Steuerveranlagung nach Ermessen besteht kein Anspruch auf Prämienverbilligung.
Gesetzliche Grundlagen der Prämienverbilligung und weitere Informationen: ahvluzern.ch
Diese Information vermittelt nur eine Übersicht. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend.