Parkieren in Kriens
Wer mit dem Auto ins Krienser Stadtzentrum fährt, kann sein Fahrzeug auf über 800 öffentlich nutzbaren Parkplätze abstellen.
Ein Teil dieser Parkplätze wird von Privaten angeboten - viele davon vor Gewerbebetrieben oder in Parkhäusern etwa bei Einkaufszentren. Der andere Teil der Parkplätze liegt auf öffentlichem Grund der Stadt Kriens. Sie dienen Kundinnen und Kunden der ansässigen Gewerbebetriebe, stehen Besuchenden von Anlässen im Zentrum zur Verfügung und werden genutzt von Menschen, die sich in Vereinen und Organisationen von Kriens für das gesellschaftliche Leben engagieren.
Für die Nutzung dieser Parkplätze im Siedlungsgebiet sind Parkgebühren zu entrichten (24/7). Parkplätze in Kriens können gegen diese Gebühr grundsätzlich durch alle Verkehrsteilnehmenden genutzt werden, sofern sie nicht als privat markiert sind.
Ein System von Parkkarten (Jahreskarten, Monatskarten und Tageskarten für 12 bzw. 24 Stunden) soll es regelmässigen Nutzenden (Quartierbewohnerschaft, Mitarbeitende von Handwerksbetrieben, regelmässige Gäste etwa in der Kinderbetreuung, Vereinsfunktionären oder während der Arbeitszeit) erleichtern, das Auto abzustellen.
Zu diesem Zweck wurden alle Parkplätze auf öffentlichem Grund in vier Kategorien aufgeteilt und auf den Parkplätzen entsprechend signalisiert:
Kurzzeitparkplätze
Parkplätze für Kundinnen und Kunden der Ladengeschäfte. Tarife gemäss Parkuhr, max. 60 Minuten. Die ersten 15 Minuten sind kostenlos.
Details und Tarife: Kurzzeitparkplätze
Zone A: Dauerparkieren für Anwohnerinnen und Anwohner (Campingfahrzeuge und Geschäftsfahrzeuge nicht gestattet)
Anwohnerinnen und Anwohner, die an der entsprechenden Strasse in der Stadt Kriens gemeldet sind. Die maximale Parkdauer 24 Stunden, mit Jahres- und Monatskarte unbeschränkt.
Details und Tarife
Zone B: Zeitlich beschränktes Parkieren im Zentrumsbereich
Gebühr gemäss Parkuhr, maximal 12 Stunden.
Details und Tarife
Zone C: Parkplätze mit reduzierten Gebühren für Berechtigte
Auf Gesuch auf den zugewiesenen Standorten. Berechtigt sind gemäss Verordnung kantonale Lehrpersonen, Handwerker, die einen Leistungsauftrag der Stadt Kriens ausführen, Funktionäre von Vereinen, "täglich" trainierende Aktive von Vereinen, Unternehmen und Organisationen, die einen Leistungsauftrag der Stadt Kriens ausführen und Markthändler.
Details und Tarife
Die ersten 15 Minuten sind auf allen Parkplätzen auf öffentlichem Grund kostenlos.
Weitere Parkplätze stehen ausserhalb der Siedlungsgebiete zur Verfügung. Dort fallen keine Parkgebühren an.
Parkingpay-App
App für iPhone im AppStore
App für Android im Google Play Store
Es gelten die Bestimmungen gemäss Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund und die Verordnung für das Parkieren auf Parkplätzen auf Grundstücken im Eigentum der Stadt Kriens.
Gebührenreglement: Parkieren auf öffentlichem Grund
Parkierverordnung auf Parkplätzen auf Grundstücken im Eigentum der Stadt Kriens
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