Öffentlichkeitsprinzip
Jede Privatperson mit Wohnsitz in Kriens und jede juristische Person mit Sitz bzw. Zweigniederlassung in Kriens hat Anspruch auf Einsichtnahme in amtliche Dokumente und auf Auskunft über den Inhalt amtlicher Dokumente.
Im Detail wird auf die Ausführungen im Informations- und Datenschutzreglement der Stadt Kriens verwiesen (siehe Art. 5 ff.) im Informations- und Datenschutzreglement.
Die Auskunft bzw. Einsichtnahme ist grundsätzlich kostenpflichtig.
Das Gesuch um Einsichtnahme oder Auskunft ist schriftlich bei der Stadtkanzlei einzureichen.