Kehrichtgrundgebühren
Die Stadt Kriens erhebt für jede Liegenschaft pro Wohnung und pro Betrieb (abgestuft nach Anzahl Arbeitsplätzen) eine Kehrichtgrundgebühr. Diese deckt die Kosten für Grünabfuhr, Papier- und Kartonsammlungen, Quartiersammelstellen, Ökihof, Information und Administration. Gestützt auf Art. 18 des Abfallreglementes REAL vom 1. Januar 2012 ist jede Liegenschaft der Verbandsgemeinde grundgebührenpflichtig. Im Ausführungsreglement der Stadt Kriens zum regionalen Abfallreglement wurde festgelegt:
Die Grundgebühr wird aufgrund folgender Bemessungsgrundlagen berechnet:
- Pro Wohneinheit (Fr. 50.-)
- Pro Betrieb (inkl. Dienstleistungsbetriebe, abgestuft nach Anzahl Arbeitsplätzen gemäss Selbstdeklaration, ab Fr. 50.-)
- Pro Landwirtschaftsbetrieb (Haushalt und Betrieb, 80.-)
Als Betriebseinheiten gelten Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetriebe sowie Betriebe der öffentlichen Hand. Dazu gehören auch Leerobjekte.
Verordnung zum Ausführungsreglement zum REAL-Abfallreglement [pdf, 117 KB] (mit aktuellen Gebühren)
Eigentümer/innen bzw. Verwaltungen von bestehenden Liegenschaften mit Betrieben werden gebeten, bei Veränderungen das Online-Formular auszufüllen (bei fehlender Sammelrechnungs-ID, einfach 1111 eingeben).
Für Mitarbeitende mit einem Teilzeitpensum bis und mit 50 Stellenprozent wird ein halber Arbeitsplatz gerechnet. Mitarbeitende mit einem Beschäftigungsgrad von über 50 % werden mit einem vollen Arbeitsplatz gezählt.