Initiativen
Mit der Gemeindeinitiative können die Stimmberechtigten die Abstimmung über ein Sachgeschäft der Stadt verlangen, das der Volksabstimmung unterliegt oder im Zuständigkeitsbereich des Einwohnerrates liegt.
Die Unterschriftenlisten sind beim Stadtrat zur Vorprüfung einzureichen. Sofern sie den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen, setzt der Stadtrat im Einvernehmen mit den Initianten das Datum fest, ab welchem Unterschriften gesammelt werden können.
Initiativbegehren sind von mind. 500 Krienser Stimmberechtigten zu unterzeichnen und innerhalb von 60 Tagen bei der Stadt einzureichen.