Wasseranschlussgebühren
Für den Anschluss an das Verteilnetz der Wasserversorgung und die Mitbenützung der bestehenden Infrastrukturanlagen der Versorgerin wird für Neubauten eine einmalige Anschlussgebühr erhoben. Die Gebühr wird nach dem Gebäudeversicherungswert berechnet.
Bei Erweiterungen und baulichen Änderungen, die sanitäre Anlagen umfassen, wird eine Gebühr erhoben. Die Gebühr wird aufgrund der Differenz zwischen altem und neuem Gebäudeversicherungswert berechnet.
Anschlussgebühr Neubauten und Ersatzbauten 1,5 %
Anschlussgebühr Umbauten 1,25 %