AHV/IV
Die AHV-Zweigstelle Kriens ist für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Ausgleichskasse Luzern.
Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Arbeitnehmende oder Nichterwerbstätige Person. Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Erwerbsersatzordnung und Mutterschaftsentschädigung (EO)
Familienausgleichskasse (FAK)
Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG)
Krankenversicherungsobligatorium (KVG)
Prämienverbilligung
Invalidenversicherung (IV)
Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.