Abmeldung / Wegzug
Abmeldung
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Ihren Wegzug aus der Stadt Kriens innert 14 Tagen beim Einwohnerservice zu melden. Dazu benötigen Sie Ihren Schriftenempfangsschein oder einen amtlichen Ausweis (Identitätskarte, Pass oder Führerausweis).
Folgende Möglichkeiten haben Sie dazu:
- Prüfen Sie die unkomplizierte Abwicklung auf elektronischem Weg
- Sie können Ihren Wegzug persönlich im Stadtbüro Kriens melden.
Alle ausländischen Staatsangehörigen sind verpflichtet, persönlich am Schalter vorbeizukommen. Bitte Ausländerausweis mitbringen.
Die Nachsendung nicht abgeholter Schriften (Heimatschein) per Einschreiben kostet Fr. 23.00. Die persönliche Abmeldung am Schalter (mit amtlichem Ausweis) ist kostenlos.
Abmeldung ins Ausland
Schweizerinnen und Schweizer, die ins Ausland auswandern, melden sich ebenfalls unter Vorlage des Schriftenempfangsscheines oder eines amtlichen Ausweises ins Ausland ab. Der Heimatschein wird an den/die Inhaber des Ausweises ausgehändigt. Bei Wiedereinreise ist der Heimatschein bei der neuen Wohngemeinde zu hinterlegen.
Wochenaufenthalt
Personen, die ihren Wohnsitz in Kriens behalten, sich aber während der Woche auswärts aufhalten (Arbeitsort/Studienort), lassen sich einen Heimatausweis ausstellen. Dieser Ausweis ist beim Einwohnerservice des Aufenthaltsortes abzugeben.
Abmeldung bei der Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug
Falls Sie umziehen, melden Sie dies auch der Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug des Kantons Luzern.
Dazu reichen Sie bitte ihr Dienstbüchlein ein ein:
Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug des Kantons Luzern, Kreiskommando, Armee-Ausbildungszentrum, Murmattweg 8, 6000 Luzern 30