Namensänderung / Geschlechtsänderung
Namensänderung
Ein Gesuch für eine Namensänderung ist der Abteilung Gemeinden des Kantons Luzern einzureichen.
Geschlechtsänderung
Ab 1. Januar 2022 ist es möglich, das eingetragene Geschlecht und damit verbunden auch den oder die Vornamen im schweizerischen Personenstandsregister mittels einer Erklärung gegenüber einer Zivilstandsbeamtin oder einem Zivilstandsbeamten zu ändern.
Für die Entgegennahme einer Erklärung über das Geschlecht ist jedes Zivilstandsamt in der Schweiz zuständig, sofern die erklärende Person ihren Wohnsitz in der Schweiz hat oder das Schweizer Bürgerrecht besitzt.
Für eine Terminvereinbarung melden Sie sich direkt beim Zivilstandamt.