Heimatschein / Heimatausweis (Interimsausweis)
HeimatscheinDer Heimatschein wird vom Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellt. Er wird bei der Wohnsitzgemeinde hinterlegt und beim Wegzug wieder ausgehändigt. Bei Abgabe des Heimatscheines erhält der Einwohner/die Einwohnerin von der Stadt einen Schriftenempfangsschein. Heimatausweis / InterimsausweisWer sich vorübergehend ausserhalb der Wohnsitzgemeinde aufhalten will, hat Anspruch auf einen Heimatausweis (Interimsausweis). Den Heimatausweis stellt die Stadt/Gemeinde des Hauptwohnsitzes aus. Personen mit Heimatausweis müssen sich bei der Stadt/Gemeinde des Nebenwohnsitzes innerhalb von 14 Tagen persönlich als Wochenaufenthalter anmelden und beim Wegzug wieder abmelden. Der Heimatausweis ist in der Regel befristet und muss nach Ablauf verlängert werden. Zivilstandskreise mit Adressen und zugehörigen Heimatorten Heimatausweis (Interimsausweis) bestellen |