Geburtsmeldung
Geburt ausserhalb der Stadt Kriens (z.B. Spital Luzern)
Eine im Spital erfolgte Geburt wird dem Zivilstandsamt durch die Spitalverwaltung gemeldet. Dazu werden von den Eltern folgende Dokumente benötigt, welche beim Spitaleintritt mitzubringen sind:
Eltern miteinander verheiratet, Schweizerbürger
- aktueller Familienausweis oder vollständig nachgeführtes Familienbüchlein
- ausgefüllter Meldeschein für Vornamen
- Geburtsanzeige (grünes Formular)
- Schriftenempfangsschein oder Wohnsitzbescheinigung
Eltern miteinander verheiratet, ausländische Staatsangehörige
- aktueller Familienausweis, vollständig nachgeführtes Familienbüchlein oder Eheschein
- ausgefüllter Meldeschein für Vornamen
- Geburtsanzeige (grünes Formular)
- Wohnsitzbescheinigung
- Staatsangehörigkeitsausweis (Ausländerausweis und Pass)
Eltern nicht miteinander verheiratet, Schweizerbürger
- Personenstandsausweis der Mutter (erhältlich beim Zivilstandsamt des Heimatortes)
- ausgefüllter Meldeschein für Vornamen
- Geburtsanzeige (grünes Formular)
- Schriftenempfangsschein oder Wohnsitzbescheinigung
- Anerkennungsschein, falls das Kind vor der Geburt vom Vater anerkannt wurde
Eltern nicht miteinander verheiratet, ausländische Staatsangehörige
- Geburtsschein der Mutter
- Bestätigung über Zivilstand (ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet)
- ausgefüllter Meldeschein für Vornamen
- Geburtsanzeige (grünes Formular)
- Wohnsitzbescheinigung
- Anerkennungsschein, falls das Kind vor der Geburt vom Vater anerkannt wurde
Geburt in Kriens (z. B. Heimgeburt)
Eine in Kriens erfolgte Geburt ist dem Zivilstandsamt Kriens innert drei Tagen persönlich zu melden. Die Anzeige kann durch die Mutter oder den Vater (bei unverheirateten Eltern nur, wenn er das Kind bereits anerkannt hat) des Kindes, die Hebamme oder den Arzt vorgenommen werden.
Bei der Anmeldung einer Heimgeburt sind die Geburtsanzeige der Hebamme (grünes Formular) sowie die Dokumente, welche bei Geburt ausserhalb der Gemeinde Kriens aufgeführt sind, mitzubringen.
Geburtsschein
Jede Geburt wird vom Zivilstandsamt des Geburtsortes im Geburtsregister eingetragen und an die Einwohnerdienste des Wohnortes gemeldet. Geburtsscheine können beim Zivilstandsamt des Geburtsortes angefordert werden.