Einbürgerungen
Schweizer Bürgerrecht für ausländische Staatsangehörige
Krienser Bürgerrecht für Schweizer Bürger/Bürgerinnen
Schweizer Bürgerrecht für ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige können in Kriens das Schweizer Bürgerrecht beantragen. Alle Voraussetzungen und Informationen zum Einbürgerungsverfahren finden Sie zusammengefasst in den Richtlinien zum Erwerb des Schweizer Bürgerrechts für ausländische Staatsangehörige.
Eingehende Einbürgerungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs behandelt. Nach der formellen Prüfung durch die zuständigen Amtsstellen erfolgt eine Einladung durch den Gesprächsbeauftragten. Die Zusicherung des Krienser Bürgerrechts liegt in der Zuständigkeit der Bürgerrechtskommission.
Weitere Informationen zum Thema:
Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts
Bürgerrechtsgesetz des Kantons Luzern
Krienser Bürgerrecht für Schweizer Bürger/Bürgerinnen
Schweizer Bürgerinnen und Bürger können das Bürgerrecht von Kriens beantragen. Alle Informationen zu Voraussetzungen und zum Verfahren finden Sie zusammen mit dem Einbürgerungsformular im Gesuch um Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Kriens. Für die Erteilung des Krienser Bürgerrechts ist der Stadtrat zuständig.
So gehen Sie am besten vor:
- Laden Sie das PDF-Formular lokal auf Ihre Festplatte
- Füllen Sie das PDF-Formular am Computer aus und drucken Sie es aus
- Unterzeichnen Sie das Formular
- Zusammen mit allen Zusatzdokumenten einsenden oder vorbeibringen: Stadtverwaltung Kriens, Zivilstandsamt, Stadtplatz 1, 6010 Kriens