Pflegefinanzierung
Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung per 1. Januar 2011 wurde die öffentliche Hand verpflichtet, den Teil der Pflegekosten zu übernehmen, der nicht durch die obligatorische Krankenversicherung sowie den Heimbewohnerinnen und Heimbewohner und den Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger der Spitex abgedeckt ist.
Die Stadt Kriens ist zuständig, wenn die betroffenen Personen ihren gesetzlichen Wohnsitz in Kriens haben. Die Heime und Spitexorganisationen melden dem Sozialdepartement den Heimeintritt der Bewohnerin / des Bewohners bzw. der Kundin / des Kunden mit einem Kostengutsprachegesuch. Wir überprüfen den gesetzlichen Wohnsitz und erteilen der Leistungserbringerin / dem Leistungserbringer bei Zuständigkeit Kostengutsprache.
Die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer senden uns einmal pro Monat eine detaillierte Rechnung zu, welche von uns geprüft und innert 30 Tagen beglichen wird.
Die Abklärungen für einen Platz in den Heimen Kriens übernimmt die Krienser Infostelle Gesundheit. Weitere Informationen finden Sie hier.
Nutzen Sie dazu diese Formulare: