Neophyten (invasive)
Als Neophyten werden jene Pflanzen bezeichnet, die ursprünglich aus einer anderen Region, meist von anderen Kontinenten stammen und bei uns eingewandert sind, bewusst eingeführt oder unbeabsichtigt eingeschleppt wurden. Viele Neophyten haben sich inzwischen bei uns etabliert und stellen auch kein Problem dar, wie z.B. Tomaten oder Kartoffeln.
Von invasiven Neophyten ist die Rede, wenn sich diese Pflanzen sehr schnell ausbreiten, einheimische Pflanzen verdrängen und damit unserer Flora und Fauna schaden. Haben sie sich einmal ausserhalb von Gärten und Parkanlagen etabliert, fallen sie durch ihren üppigen Wuchs und ihre schnelle Verbreitung auf. Sie werden zu einem wachsenden Problem, weil sie
- sich unkontrolliert ausbreiten
- die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden können
- einheimische Pflanzen verdrängen und die Artenvielfalt bedrohen
- Bauten schädigen
- Böschungen destabilisieren
- naturnahe Lebensräume beeinträchtigen
- Ertragsausfälle in der Land- und Forstwirtschaft verursachen
Verzichten Sie in Ihrem Garten auf exotische Problempflanzen, es gibt genügend attraktive Alternativen. Verhindern Sie aktiv die Weiterverbreitung exotischer Pflanzen und entfernen Sie diese nach Möglichkeit aus Ihrem Garten.
Neophytensack oder -mulde
Dem Pflanzenmaterial, welches bei der Neophytenbekämpfung anfällt, gebührt besondere Aufmerksamkeit: Die vermehrungsfähigen Pflanzenteile gehören nicht ins normale Grüngut oder auf den Kompost, sondern in den Kehricht. So wird sichergestellt, dass sich die invasiven Neophyten nicht weiterverbreiten können. Im Neophytensack ist die Entsorgung der exotischen Problempflanzen gratis. Neophytensäcke können kostenlos am Stadtbüroempfang bezogen werden. Zum Neophytensack
Für die Entfernung von grösseren Beständen z.B. von Kirschlorbeer oder Sommerflieder stellt Ihnen der Werkunterhalt eine Mulde gratis zur Verfügung. Bei Bedarf melden Sie sich bitte bei den Umwelt- und Sicherheitsdiensten.
Detailinformationen von Info Flora
Weitere Informationen: Umweltberatung Luzern
Ab September 2024 verschärft der Bund die Vorschriften im Umgang mit invasiven Neophyten. So gilt ab diesem Zeitpunkt ein Verbot für Verkauf, Import oder Verschenken von Kirschlorbeer und Sommerflieder (Schmetterlingsstrauch), neben weiteren problematischen exotischen Pflanzen, wie z.B. auch das immer häufiger auftauchende einjähriges Berufkraut.
Beispiel: Kirschlorbeer
Der Kirschlorbeer ist schnellwüchsig, immergrün, blickdicht und daher beliebt als Hecke ums Haus. Die Pflanze ist mittlerweile in vielen Gärten anzutreffen. Jahre später zeigen sich nun die Schattenseiten. Vorallem frei in die Höhe wachsende Kirschlorbeersträucher, die nicht zurückgeschnitten werden, bilden viele Beeren. Im Kot der Vögel und mit wilden Deponien an Waldrändern gelangen die Samen aus den Gärten in den Wald. Dort wächst der Kirschlorbeer teilweise in dichten Beständen, obschon er von Natur aus hier nicht vorkommt.
Die ganze Pflanze, aber vor allem die Blätter und Samen, enthalten blausäurehaltige Glycoside und sind giftig. Da der Kirschlorbeer das ganze Jahr über grün ist, lässt er kaum Licht durchscheinen. Wo sonst Gräser, Kräuter, einheimische Sträucher und junge Bäume wachsen, bleibt der Boden kahl. Diese Entwicklung kann den natürlichen Fortbestand des Waldes, die Vielfalt an Pflanzen und Tieren sowie die wirtschaftliche Holznutzung gefährden.
Entfernen auch Sie bestehende Pflanzen aus Ihrem Garten und pflanzen Sie anstelle des Kirschlorbeers einheimische Alternativen an. Es gibt verschiedene Pflanzen mit ähnlichen Eigenschaften wie zum Beispiel: Stechpalmen, Liguster oder Eiben. Lassen Sie sich von einer Fachperson beraten.